Elektrofahrrad dürfen keine Personen über 12 Jahren auf städtischen Straßen befördern

2021-08-26 14:04:09

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  Fahrräder, kraftstoffunterstützte Fahrräder und Elektrofahrräder dürfen außer Fahrradfahrer keine weitere Personen auf städtischen Straßen befördern. Wenn ein fester Sicherheitssitz installiert ist, darf ein Kind unter 12 Jahren befördert werden; Auf anderen Straßen darf nicht mehr als eine Person befördert werden .

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