http://german.e23.cn 2022-09-07 19:38:00
Kürzlich haben die Provinzialabteilung für Humanressourcen und soziale Sicherheit und die Provinzialabteilung für Finanzen gemeinsam die Mitteilung herausgegeben, dass ab dem 1. Januar 2022 die Standards für Invaliditätsbeihilfe und die Lebenshaltungskosten für Arbeitnehmer mit arbeitsbedingten Verletzungen der I bis IV Stufe, und Rentenstandard für Angehörige von Arbeitnehmern, die bei der Arbeit gestorben sind, weiter erhoben werden.