Kein Schulewechseln in schulpflichtiger Phase

2016-11-30 11:36:13

  Am 28. November kündigte das Ausbildungsbüro der Provinz Shandong die „Verwaltungsregeln der Schulzugehörigkeiten in normalen Grundschulen bzw. Schulen in Shandong“ an, die ab 1. Januar 2017 einzuführen ist. Gemäß der neuen Regeln hat jeder Schüler seine eigene Matrikelnummer, welche für immer unverändert bleibt. In der Schulpflichtigen Phase darf der Schüler seine Schule nicht wechseln; Der Schüler im letzten Jah der Schule oder Hochschule darf das Studium normalerweise nicht unterbrechen; In jeder Studiumphase darf der Schüler nur einmal überspringen und kann jedesmal nur eine Klasse überspringen.

Redaktion:紫忆
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